ZWECK DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Anlage sowie zur Gewährleistung der Ruhe und Erholung unserer Gäste.
  2. Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich.
  3. Mit dem Betreten des Mineralheilbads erklärt sich der Gast mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Hausordnung sowie aller sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen, zugestimmt.
  4. Bei Vereins-, Schul- oder sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Leiter bzw. Aufsichtspersonen für die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung mitverantwortlich.
  5. Die Mitarbeiter des Mineralheilbads üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstossen, können vom Besuch des Mineralheilbads ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises findet nicht statt.

GÄSTE

  1. Die Benutzung des Mineralheilbads steht grundsätzlich frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Windelträger (Ausnahme bilden die Aqua Kids Kurse und Personen mit Hinweisen unter vorgängiger Anfrage) oder Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. Verhält sich ein Gast aufgrund übermässigem Alkoholkonsum oder anderer Einflüsse unangemessen oder stellt gar eine Gefahr oder Bedrohung für andere dar, wird der Gast des Hauses verwiesen.
  2. Kinder unter 3 Jahren haben keinen Eintritt ins Mineralheilbad. Ausnahme bilden die Aqua Kids Kurse.
  3. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung von volljährigen Personen gestattet, welche die Verantwortung übernehmen. Nach 20.00 Uhr müssen auch unter 14-Jährige von volljährigen Personen begleitet werden.
  4. Nichtschwimmer dürfen das Bad grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.
  5. Personen mit gesundheitlichen und/oder geistigen Einschränkungen und eingeschränktem Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung befugter Aufsichtspersonen gestattet. Die Begleitperson übernimmt die volle Verantwortung für die zu beaufsichtigende Person.
  6. Gäste mit Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie Schwangeren wird empfohlen, sich bei ihrem Arzt über die geeignete Badedauer zu informieren.
  7. Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Transponders (Armband) sein. Der Transponder ist während des ganzen Aufenthalts am Körper zu tragen. Ein Verlust ist umgehend einem Mitarbeiter zu melden. Kann der Transponder nicht gefunden werden, wird eine Gebühr von CHF 100.- erhoben.
  8. Eintrittstransponder gelten nur am Kauftag und erlauben zum einmaligen Eintritt. Mehrfachnutzung ist nur im Rahmen eines Abonnements erlaubt.
  9. Eintrittstransponder sind nicht an Dritte übertragbar. Ein Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird sofort Hausverbot erteilt.
  10. Sollte ein Gast beim Austritt zahlungsunfähig sein, hat er eine verbindliche Anerkennung zur nachträglichen Rechnungsstellung zu unterschreiben. Den zu gleichenden Betrag hat der Gast innert zwei Arbeitstagen auf das Konto der Mineralheilbad St. Margrethen Betriebs AG zu überweisen.

BETRIEBSZEITEN

  1. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind den Beschilderungen oder der Webseite des Mineralheilbads zu entnehmen.
  2. Der Aufenthalt in der Bade- und Saunawelt endete 30 Minuten vor der Schliessung des Mineralheilbads.
  3. Letzter Einlass ist 90 Minuten vor der Schließung des Mineralheilbads.
  4. Schliesstage oder Teilschliessungen von einzelnen Bereichen aufgrund von Revisions- und Unterhaltsarbeiten oder gravierenden Ereignissen werden den Abonnementen nicht erstattet.

BADEBEKLEIDUNG

  1. Der Aufenthalt in der Badewelt des Mineralheilbads ist nur in üblicher Badebekleidung (oder Burkini mit Lycra Stoff enganliegend) gestattet. Sie sollten den allgemein gültigen Begriffen von Anstand, Sitte und Moral entsprechen und farbig sein. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt.
  2. Badebekleidung darf in den Wasserbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
  3. Weisse Badekleidung kann sich durch das Mineralwasser verfärben.
    Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Aspekten ist das Tragen von Badeschuhen in allen Nassbereichen empfohlen.
  4. Badebekleidung und Badeschuhe können gegen Aufpreis beim Empfang bezogen werden.

Verhalten im Mineralheilbad

  1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert respektive belästigt wird.
  2. Im gesamten Mineralheilbad sind die Mitnahme und Benutzung von Kameras, Smartphones, Tablets sowie allen anderen technischen Aufnahmegeräten strikt untersagt.
  3. Folgendes ist nicht gestattet:
    • Betreten der Barfussbereiche, Duschräume sowie Bade- und Saunawelt in Strassenschuhen
    • Betreten der Bade- und Saunawelt in Strassenbekleidung
    • Verwendung von Seifen/Gels, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume
    • Rasieren, Zähne putzen, Nägel schneiden und Haare färben
    • Kauen von Kaugummi, Konsumieren von Oraltabak (zB Snus), Spucken auf den Boden oder in die Wasserbecken
    • Gebrauch von Glasbehältern (zB Gläser, Flaschen u.ä.)
    • Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen/Gegenständen jeder Art
    • Untertauchen oder ins Becken stoßen anderer Gäste
    • Rennen auf den Beckenumgängen und das Turnen an Haltestangen und Einstiegsleitern
    • Springen vom Beckenrand in die Becken
    • Werfen von Gegenständen im Becken
    • Konsumieren von selbst mitgebrachten Speisen und alkoholfreien Getränken ausserhalb der Mineralien-Erlebniswelt im Erdgeschoss und der vorgesehenen Plätze im Aussenbereich
    • Konsumieren mitgebrachter alkoholischer Getränke
    • Mitbringen von Tieren
    • Sexuelle Belästigung z. B. durch anzügliche Gesten, Äusserungen und körperliche Annäherungen oder aufdringliches Verhalten
    • Gruppenübungen und Benutzung von Taucherbrillen, Schnorcheln, Schwimm- und Taucherequipment, Spielgeräte, Unterwasserkameras, grosse Schwimmbrettern etc.
    • Reservieren von Liegen und Stühlen
      Das Mitnehmen von übergrossen Taschen/Koffern in die Bade- und Saunawelt
  1. Die Bade- und Saunawelt darf nur nach Ganzkörperreinigung betreten werden. Personen mit langen Haaren wird empfohlen, die Haare zusammenzubinden.
  2. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsbereich der Mineralienwelt (Erdgeschoss) und in der Meridian Lounge (Saunabereich) sowie im Aussenbereich (außerhalb der Becken) gestattet.
  3. Es gilt grundsätzlich ein allgemeines Rauchverbot auf dem gesamten Areal des Mineralheilbads. Im Aussenbereich sind speziell bezeichnete Rauchermöglichkeiten vorgesehen.
  4. Jeglicher Konsum von Cannabis oder anderen illegalen Substanzen und Rauschmitteln sind auf dem gesamten Areal des Mineralheilbads strengstens verboten. Missachtung wird zur Anzeige gebracht.
  5. Private Schwimmlehrer/-innen sind zu gewerbsmässiger Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

 

Badbenutzung

  1. Die Badeinrichtungen sind zu behandeln. Jede Schadens- und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das sofort an der Kasse zu zahlen ist. Festgestellte beschädigte oder Verunreinigungen der Badeinrichtung sind sofort einem Mitarbeiter zu melden.

 

Nutzung des Saunabereichs und Verhaltens

  1. Die Saunalandschaft gilt, gemäss den kulturellen Gepflogenheiten, als textilfreie Zone. Das Tragen von Badebekleidung im Saunabereich bzw. während der Benutzung aller Saunen und des Dampfbades ist nicht gestattet. Beim Durchlaufen und Aufenthalt in der Meridian Lounge, den Begegnungszonen und Ruhebereichen bitten wir Sie, sich einen Bademantel oder ein Saunatuch umzulegen und somit die Intimzonen bedeckt zu halten. Sauna- und Badetücher können gegen Aufpreis beim Empfang und der Saunabar bezogen werden.
  2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Saunawelt nur in Begleitung volljähriger Personen betreten.
  3. In den Saunen ist ein grosses Tuch als Ganzkörperunterlage aus hygienischen Gründen obligatorisch (kein Schweiss aufs Holz). Der Zutritt mit Badeschuhen ist nicht gestattet.
  4. Vor und nach dem Saunieren ist gründlich zu duschen. Wir empfehlen das Eincremen/Einölen der Haut erst nach Ihrem Saunabesuch.
  5. Die Saunawelt ist ein Ort der Erholung und Entspannung. Für Ihr eigenes Wohlbefinden und das der anderen Gäste bitten wir um Ruhe.
  6. Der Aufenthalt in der Saunawelt erfolgt auf eigene Verantwortung.
  7. Gäste mit Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie Schwangeren wird empfohlen, sich vor der Benutzung der Saunawelt von ihrem Arzt beraten zu lassen.
  8. Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Sauna- und Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung mit dem Wasserschlauch zu reinigen.
  9. Das Tauchbecken darf nur nach vorherigem gründlichem Abduschen und ohne Badeschuhe benutzt werden.
  10. Saunaaufgüsse an den Saunaöfen dürfen ausschliesslich nur vom Personal des Mineralheilbads durchgeführt werden.

 

Haftung

  1. Die Gäste benutzen die Bade- und Saunawelt einschliesslich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr. Eltern sowie andere aufsichtsberechtigte Begleitpersonen haften für die Kinder bzw. die beaufsichtigten Personen.
  2. Die Gäste sind für das Verschliessen der Garderobenschränke selbst verantwortlich.
    Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden von einem Mitarbeiter des Mineralheilbads geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache aufbewahrt.
  3. Während der Betriebszeit dürfen Garderobenschränke im 4-Augen-Prinzip aus wichtigem Grund auch ohne den Gast geöffnet werden (zB vorgängiger Gast hat Eigentum im Garderobenschrank vergessen)
  4. Die Mineralheilbad St. Margrethen Betriebs AG oder deren Mitarbeiter haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit.
  5. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen haftet die Mineralheilbad St. Margrethen Betriebs AG nicht. Dies gilt auch für Gegenstände, die in den Garderobenschränken oder Schliessfächern deponiert werden.

 

Betriebsunterbrechung

  1. Es bleibt der Mineralheilbad St. Margrethen Betriebs AG vorbehalten, die Benutzung der Bade- sowie der Saunawelt oder Teile davon einzuschränken.
  2. Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen, Unterhalts- und Revisionsarbeiten oder aus anderen Ursachen entstehen, wird kein Ersatz geleistet.

 

Fundsachen

  1. Fundgegenstände sind einem Mitarbeiter zu übergeben. Die Verfügung über die Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Fundsachen werden vom vorangehenden und laufenden Monat aufbewahrt. Wertsachen werden während des laufenden Monats aufbewahrt und am Ende des Monats der Polizeistation St. Margrethen übergeben.

 

Ausnahmen

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen Werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.

 

Weitere Bestimmungen

  1. Die aktuell gültige Version der Hausordnung ist jeweils auf der Website www.mineralheilbad.ch verfügbar. Ausserdem ist dies im Eingangsbereich öffentlich und liegt in schriftlicher Form am Empfang auf.
  2. Die Mineralheilbad St. Margrethen Betriebs AG behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.

St. Margrethen, 26. Oktober 2022
Mineralheilbad St. Margrethen
Die Geschäftsleitung
(Änderungen vorbehalten)

Tageseintritt

pro Person bereits ab CHF 49.-